Besser leben …

… glücklich, gesund und zufrieden werden …

Besser leben oder besser sterben?

Besser leben oder besser sterben – worum geht es?

Besser leben wünschen sich sicherlich viele, aber besser sterben? Um es vorweg zu nehmen, der Artikel befasst sich mit der Thematik “Manchmal ist es besser zu sterben als länger zu leben”.
Der Tod gehört zum Leben dazu – wie leicht sagt sich das …
Nur wer unmittelbar davon betroffen ist, weiß wie schwer die Akzeptanz des Unausweichlichen ist.
Wie viele haben sich z.B. bei ihrem geliebten Haustier entschieden, es bei einer schweren Krankheit nicht weiter leiden zu lassen und den Tierarzt gebeten, das Tier zu erlösen.
Was bei einem Haustier problemlos möglich ist, wirft bei Menschen komplizierte Fragen auf, die sowohl rechtlich als humanitär auf der Welt unterschiedlich geregelt sind. In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Das heißt, auch wenn eine Patientenverfügung vorliegt, die den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen ausschließt, so heißt das noch lange nicht, das damit alles geregelt ist.

Betrachten wir folgenden Fall: eine ältere Patientin wird in das Krankenhaus eingeliefert, weil sich ihr Allgemeinzustand plötzlich verschlechtert hat. Nicht das es ihr besonders gut ging, aber jetzt geht es ihr wirklich richtig schlecht.
Die Ärzte versuchen zunächst einige konventionelle Behandlungen, aber ohne Erfolg. Sie informieren die Angehörigen, dass eine Operation unausweichlich ist, sonst ist der sichere Tod gewiss … (Besser leben oder besser sterben?)
Die Angehörigen willigen ein, wohl wissend, dass die bevorstehende OP eine große gesundheitliche Belastung darstellt und die Erfolgsassichten gering sind. Aber die Patientin hatte schon eine Reihe von OP´s hinter sich und hat sich immer wieder aufgerappelt – wer soll sich dann dieser wenn auch geringen Hoffnung verschließen?

Besser leben - oder besser sterben?

Die OP wird durchgeführt und die Patientin übersteht sie auch. Aber um den Kreislauf zu stabilisieren war es notwendig, sie in das künstliche Koma zu versetzen und an die Beatmungsmaschine über einen Luftröhrentubus anzuschließen. Bei einem Besuch auf der Intensivstation spricht der behandelnde Arzt mit den Angehörigen. Die Lebensfunktionen sind stabil, dank der angeschlossenen Geräte. Eine große Überlebenschance besitzt die Patientin dennoch nicht. Der Arzt kennt die vorliegende Patientenverfügung, in der lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt werden. Aber er kann die Maschinen nicht einfach abschalten – das wäre aktive Sterbehilfe und in Deutschland strafbar. Der nächste Schritt der Behandlung wäre, den Beatmungstubus zu entfernen und durch einen Kehlkopfschnitt mit Sauerstoffzufuhr durch einen Schlauch zu ersetzen. Das möchte die Angehörigen nicht, da dies zu einem länger anhaltenden Zustand führen würde. Das damit verbundene Leid wollen sie der Patientin und sich selbst ersparen.
Der Arzt macht einen Kompromissvorschlag: die Patientin wird langsam aus dem künstlichen Koma geholt, die Sauerstoffzufuhr allmählich gedrosselt und schließlich der Tubus entfernt. Kann die Patientin von allein weiter atmen, so könnte das ihre Chance sein, in ein lebenswertes Leben zurück zu kehren.
Anderenfalls werden die Geräte nicht mehr angeschlossen …

Die Angehörigen stimmen schweren Herzens diesem Vorschlag zu, wohl wissend, dass sie damit über Leben und Tod der Patientin entschieden haben.
Kurze Zeit später teilt der Arzt den Angehörigen mit, das die Patientin friedlich eingeschlafen ist, ihr Körper hatte nicht mehr die Kraft zum Weiterleben …

Alle Verwandten und Bekannten versichern den Angehörigen, dass sie richtig gehandelt haben und trotzdem bleibt immer die Frage im Unterbewusstsein: besser leben oder besser sterben?

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